Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen von ProFa Clean B.V. mit Sitz in Grootebroek

 

Gültig ab 17. Juli 2024

 

1DDefinitionen

1.1    ProFa Clean: ProFa Clean bezeichnet die private Gesellschaft mit beschränkter Haftung ProFa Clean B.V. mit Sitz in Grootebroek, ansässig in (1613 KT) Grootebroek am Industrieweg 7e, eingetragen im Handelsregister der Handelskammer unter der Nummer 89411269.

1.2      Kunde: die andere Partei, eine juristische Person, die in Ausübung eines Berufs oder Unternehmens handelt, einschließlich ihrer Vertreter, die einen Vertrag mit ProFa Clean geschlossen hat oder schließen möchte.

1.3      Verbraucher: die Gegenpartei ist eine natürliche Person, die nicht in Ausübung eines Berufs oder Unternehmens handelt, die mit ProFa Clean einen Vertrag abgeschlossen hat oder schließen möchte.

1.4      Vereinbarung: jede zwischen ProFa Clean und dem Kunden geschlossene Vereinbarung, jede Änderung oder Ergänzung dazu sowie alle Maßnahmen zur Vorbereitung und/oder Umsetzung dieser Vereinbarung.

1.5    Fernabsatzvertrag: eine Vereinbarung, die zwischen ProFa Clean und einem Verbraucher im Rahmen eines organisierten Systems für den Fernabsatz von Produkten, digitalen Inhalten und/oder Dienstleistungen geschlossen wird, wobei bis zum Abschluss der Vereinbarung ausschließlich oder teilweise eine oder mehrere Techniken der Fernkommunikation genutzt werden.

1.6      Bestellen: jeder Auftrag des Kunden an ProFa Clean zur Lieferung von Produkten, in welcher Form auch immer.

1.7      Produkte: alle Waren, die von oder im Namen von ProFa Clean in Umsetzung einer zwischen den Parteien geschlossenen Vereinbarung hergestellt und/oder geliefert werden, sowie von ProFa Clean zu erbringende Dienstleistungen, unabhängig davon, ob sie damit verbunden sind oder nicht.

1.8      Partys: der Kunde und ProFa Clean gemeinsam.

 

2          Anwendbarkeit

2.1       Wenn sich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf den Kunden beziehen, bezieht sich dies neben dem Kunden im Sinne von Artikel 1.2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch auf den Verbraucher im Sinne von Artikel 1.3 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sofern die Definition des Verbrauchers ausdrücklich verwendet wird, bezieht sich diese Bestimmung ausdrücklich auf den Verbraucher, da in diesem Punkt besondere verbraucherrechtliche Bestimmungen gelten.

2.2      Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen ProFa Clean und dem Kunden.  sofern die Parteien nichts anderes schriftlich vereinbart haben. Einem Verweis des Kunden auf seine eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen widerspricht ProFa Clean ausdrücklich.

2.3    Vor Vertragsschluss wird der Text dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen dem Kunden zur Verfügung gestellt. Ist dies nicht zumutbar, wird ProFa Clean vor Vertragsschluss darauf hinweisen, wie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen eingesehen werden können und dass diese auf Wunsch des Kunden schnellstmöglich kostenlos zugesandt werden.

2.4       Der Kunde akzeptiert die Anwendbarkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf alle mit ProFa Clean abzuschließenden Verträge.

2.5   Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben nur dann Gültigkeit, wenn die Abweichungen von ProFa Clean schriftlich bestätigt wurden. Sofern ProFa Clean einer Abweichung von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat, gilt diese Abweichung nur für den betreffenden Vertrag.

 

3          Angebot, Durchführung und Preise

3.1    Angebote von ProFa Clean sind in jeglicher Form unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.

3.2    Angebote von ProFa Clean sind 30 Tage gültig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.

3.3      Für Umfang und Art des Vertrages ist die Auftragsbestätigung von ProFa Clean maßgebend. Offensichtliche Fehler oder Irrtümer in einem Angebot binden ProFa Clean nicht und der Kunde kann daraus keine Rechte ableiten.

3.4       ProFa Clean ist an das Angebot nur dann gebunden, wenn der Kunde das Angebot innerhalb der in Artikel 3.2 genannten Gültigkeitsdauer angenommen hat.

3.5     Der Vertrag kommt zustande, wenn ProFa Clean die Bestellung des Kunden schriftlich bestätigt oder wenn ProFa Clean die Bestellung ausführt.

3.6       Der Kunde stellt ProFa Clean alle für die Vertragsabwicklung erforderlichen Informationen zur Verfügung.

3.7     Die im Angebot genannten Preise verstehen sich in Euro, exklusive Mehrwertsteuer. Sofern nicht anders angegeben, sind die Versandkosten nicht in den Preisen enthalten.

3.8      Bei Lieferungen außerhalb der Niederlande ist der Kunde für die Zahlung etwaiger lokaler Umsatzsteuer, Einfuhrzölle, Zollkosten und anderer öffentlich-rechtlicher Abgaben verantwortlich.

3.9      Wenn zwischen ProFa Clean und einem Verbraucher ein Fernabsatzvertrag geschlossen wird, verstehen sich die im Angebot genannten Preise in Euro, einschließlich Mehrwertsteuer. Auch die Versandkosten sind im Angebot angegeben.

 

4          Stornierung

4.1      Der Kunde ist berechtigt, einen Vertrag zu kündigen, bevor ProFa Clean mit der Ausführung des Vertrags begonnen hat, vorausgesetzt, dass er den ProFa Clean dadurch entstandenen Schaden ersetzt. Dieser Schaden umfasst die Verluste und entgangenen Gewinne, die ProFa Clean erlitten hat, und in jedem Fall die Kosten, die ProFa Clean bereits bei der Vorbereitung entstanden sind, einschließlich der Kosten für gekaufte Waren, angeforderte Dienstleistungen und Lagerung.

4.2      Wenn zwischen ProFa Clean und einem Verbraucher ein Fernabsatzvertrag geschlossen wurde, hat der Verbraucher das Recht, innerhalb einer Bedenkzeit von 14 Tagen nach Erhalt der vereinbarten Produkte ohne Angabe von Gründen vom Fernabsatzvertrag zurückzutreten.

4.3       Der Verbraucher hat ausdrücklich kein Recht, vom Fernabsatzvertrag zurückzutreten, wenn der abgeschlossene Vertrag die Lieferung von Produkten betrifft, die nach den Spezifikationen des Verbrauchers hergestellt werden, nicht vorgefertigt sind und die auf der Grundlage einer individuellen Auswahl oder Entscheidung des Verbrauchers hergestellt werden.

4.4       Der Verbraucher, der sein Widerrufsrecht vom Fernabsatzvertrag ausübt, ist verpflichtet, die vereinbarten Produkte so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen, nachdem er erklärt hat, dass er sein Widerrufsrecht ausgeübt hat, an ProFa Clean zurückzusenden. Der Verbraucher trägt die Kosten für die Rücksendung von Produkten.

4.5      Macht der Verbraucher innerhalb der Widerrufsfrist von seinem Recht Gebrauch, vom Fernabsatzvertrag zurückzutreten, erstattet ProFa Clean die Zahlungen des Verbrauchers einschließlich etwaiger Lieferkosten innerhalb von 14 Tagen, nachdem der Verbraucher erklärt hat, dass er von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht.

 

5          Abrechnung und Zahlung

5.1       Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, erfolgt die Zahlung über eine der von ProFa Clean hierfür vorgesehenen Zahlungsarten. Die Zahlung muss innerhalb der von ProFa Clean angekündigten bzw. angegebenen Frist erfolgen.

5.2      Sollte es zwischen ProFa Clean und dem Kunden zu Streitigkeiten über die Ausführung des Vertrags kommen, ist es dem Kunden ausdrücklich nicht gestattet, seine Zahlungsverpflichtung aus dem Vertrag auszusetzen. Ein Rechtsmittel gegen Vergleich oder Aussetzung durch den Kunden ist ausdrücklich ausgeschlossen.

5.3    Leistet der Kunde seine Zahlung nicht rechtzeitig, gerät er von Rechts wegen in Verzug, ohne dass es einer schriftlichen Inverzugsetzung bedarf. Ab dem Zeitpunkt des Verzugs schuldet der Kunde einen Vertragszins in Höhe von 2 % pro Monat auf den fälligen Betrag, wobei ein Teil eines Monats als ganzer Monat zählt. ProFa Clean bleibt außerdem berechtigt, außergerichtliche und gerichtliche Kosten, einschließlich Anwalts- und Gerichtsvollzieherkosten, vom Kunden zurückzufordern. Die außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten belaufen sich auf 15 % des geschuldeten Betrags, mindestens jedoch auf 100,00 €.

5.4    Zahlungen des Kunden werden zunächst auf die fälligen außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten, dann auf die Vertragszinsen und zuletzt auf die fälligen Rechnungsbeträge angerechnet, wobei stets zuerst die älteste Rechnung beglichen wird.

5.5ProFa Clean behält sich das Recht vor, seine Forderung gegenüber dem Kunden zuzüglich der Vertragszinsen und der in Artikel 5.3 genannten außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten an einen Dritten zur Einziehung auszulagern, falls der Kunde die Zahlung nicht innerhalb der in Artikel 5.1 genannten Zahlungsfrist leistet. Der Dritte, an den die Forderung gegen den Kunden ausgelagert wird, kann dem Kunden weitere Inkassokosten in Rechnung stellen.

 

6          Eigentumsvorbehalt

6.1     Jede Lieferung von Produkten durch ProFa Clean an den Kunden bleibt Eigentum daran, bis der Kunde alle Verpflichtungen erfüllt hat, zu denen er im Rahmen des Vertrags verpflichtet ist, einschließlich Zinsen und Kosten.

6.2    Dem Kunden ist die Veräußerung und Übertragung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte an Dritte im Rahmen seines normalen Geschäftsbetriebs erst dann gestattet, wenn der Kunde seine Zahlungsverpflichtung gegenüber ProFa Clean, zu der er aus dem Vertrag verpflichtet ist, einschließlich Zinsen und Kosten, erfüllt hat.

6.3       Der Kunde ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte sorgfältig und als erkennbares Eigentum von ProFa Clean aufzubewahren.

6.4     Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber ProFa Clean aus dem Vertrag nicht nach oder gibt er ProFa Clean begründeten Anlass zu der Befürchtung, dass er diesen Verpflichtungen nicht nachkommen wird, ist ProFa Clean berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte zurückzunehmen. Der Kunde ist hierzu zur Mitwirkung verpflichtet.

 

7          Lieferung und Gefahr

7.1      ProFa Clean ist verpflichtet, seine Verpflichtungen aus dem Vertrag mit der gebotenen Sorgfalt zu erfüllen.

7.2     Bei der Ausführung des Vertrags ist der Kunde von ProFa Clean verpflichtet, alles zu tun, was vernünftigerweise notwendig oder wünschenswert ist, um eine rechtzeitige Lieferung durch ProFa Clean zu ermöglichen.

7.3      Bei der vereinbarten Lieferzeit handelt es sich nicht um eine verbindliche Frist. Im Falle einer verspäteten Lieferung durch ProFa Clean muss der Kunde ProFa Clean daher schriftlich in Verzug setzen. Bei Überschreitung der Lieferzeit wird ProFa Clean die Lieferung der Produkte schnellstmöglich veranlassen.

7.4     Die vereinbarten Produkte gelten als geliefert, wenn der Kunde die Produkte erhalten hat, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

7.5       ProFa Clean ist berechtigt, die Produkte in Teilen zu liefern. Im Falle von Teillieferungen gilt für jede einzelne Teillieferung das, was die Parteien über die Lieferung der Produkte vereinbart haben. Kommt es zu Teillieferungen im Sinne dieses Artikels, kann jede Teillieferung, unabhängig davon, ob sie Teil einer zusammengesetzten Bestellung ist oder nicht, dem Kunden separat in Rechnung gestellt werden, so dass für diese Teillieferungen die Bestimmungen zur Rechnungsstellung gemäß Artikel 5 gelten.

7.6      Der Kunde ist verpflichtet, die von ProFa Clean gelieferten Produkte entgegenzunehmen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, ist ProFa Clean berechtigt, die gelieferten und nicht erhaltenen Produkte einzulagern. Die mit der Aufbewahrung und Nichteinhaltung durch den Kunden verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Kunden.

7.7      Bis zum Zeitpunkt der Lieferung der vereinbarten Produkte gemäß 7.4 erfolgen die vereinbarten Produkte auf Kosten und Gefahr von ProFa Clean. Ab dem Zeitpunkt der Lieferung gehen die vereinbarten Produkte auf Rechnung und Gefahr des Kunden.

7.8   Ungeachtet Artikel 7.7 geht für den Geschäftskunden (der kein Verbraucher ist) bei Lieferungen außerhalb der Niederlande das Risiko des Verlusts, der Beschädigung oder der Wertminderung zu dem Zeitpunkt auf den Kunden über, zu dem ProFa Clean die Produkte an den Spediteur übergeben hat.

 

8          Inspektion

8.1     Der Kunde ist verpflichtet, unverzüglich nach Erhalt der gelieferten Produkte gründlich zu untersuchen, ob die Produkte dem Vertrag entsprechen.

8.2     Wenn der Kunde der Meinung ist, dass die gelieferten Produkte nicht der Vereinbarung entsprechen, muss er innerhalb von 36 Stunden nach Erhalt der gelieferten Produkte schriftlich und unter Angabe von Gründen bei ProFa Clean Einspruch erheben. Wenn es dem Kunden nicht möglich ist, den Mangel der gelieferten Produkte innerhalb von 36 Stunden nach Erhalt zu entdecken, gilt eine Frist von 36 Stunden ab dem Zeitpunkt, an dem der Mangel vernünftigerweise hätte entdeckt werden können.

8.3       Sofern zwischen ProFa Clean und einem Verbraucher ein Fernabsatzvertrag geschlossen wird, muss der Verbraucher innerhalb von zwei Monaten nach Entdeckung des Mangels einen schriftlichen und begründeten Einwand bei ProFa Clean einreichen.

8.4      Wenn der Kunde dem nicht nachkommt  Reklamiert der Kunde die Bestimmungen von Artikel 8.2, so entsteht für ProFa Clean aus einer solchen Reklamation durch den Kunden keine Verpflichtung.

8.5      Hält ProFa Clean den Einspruch des Kunden für begründet, ist ProFa Clean nach Ermessen von ProFa Clean lediglich verpflichtet, dem Kunden die Produkte, auf die sich der Einwand des Kunden bezieht, kostenlos zu ersetzen oder zu erstatten.

 

9          Garantie

9.1     ProFa Clean gewährt auf die gelieferten Produkte keine andere oder weitergehende Garantie als die gesetzliche Garantie oder die Garantie ihrer Lieferanten und/oder Hersteller für die betreffenden Produkte. Jegliche Äußerung oder Behauptung in der Kommunikation mit dem Kunden stellt keine Garantie dar und gewährt dem Kunden keine weiteren Rechte als die Rechte, die dem Kunden bereits aufgrund der gesetzlichen Gewährleistung zustehen. Jede Form der Gewährleistung, die über die gesetzliche Gewährleistung hinausgeht, muss im Vertrag ausdrücklich vereinbart werden. Hinweis: Auf die Telemax-Teleskopstangen 7,2 m und 10,8 m gewähren wir bei sachgemäßer Verwendung eine Garantie von 5 Jahren. Andere durch menschliches Handeln verursachte Schäden (wie Stürze, Stöße, Schläge, Kollisionen usw.) fallen nicht unter diese Garantie. Auf die Teile dieser Teleskopstiele gewähren wir die gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren.

9.2     Eine Änderung, Anpassung oder Bearbeitung der gelieferten Produkte durch oder im Namen des Kunden ohne schriftliche Genehmigung von ProFa Clean führt zum Erlöschen jeglicher Gewährleistung. Die von ProFa Clean gewährte Garantie erlischt auch, wenn die Produkte für andere als die üblichen Zwecke verwendet oder unsachgemäß behandelt oder gewartet werden.

9.3     ProFa Clean ist nicht zur Erfüllung einer Gewährleistungsverpflichtung im Sinne von Artikel 9 verpflichtet, wenn der Kunde zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme dieser Gewährleistung eine Verpflichtung aus dem Vertrag gegenüber ProFa Clean nicht vollständig, richtig oder rechtzeitig erfüllt hat.

 

10       Auflösung

10.1    Jeder zwischen ProFa Clean und dem Kunden geschlossene Vertrag kann von ProFa Clean sofort und ohne weitere Inverzugsetzung gekündigt werden, wenn der Kunde seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht nachkommt, unbeschadet des Rechts von ProFa Clean, eine zusätzliche Entschädigung zu verlangen.

10.2     ProFa Clean ist außerdem berechtigt, den Vertrag mit dem Kunden ohne weitere Inverzugsetzung zu kündigen, wenn:

a)         der Kunde für zahlungsunfähig erklärt wird, seinen eigenen Insolvenzantrag stellt oder einen Zahlungsaufschub beantragt;

b)         der Kunde seinen Betrieb ganz oder teilweise auf einen Dritten überträgt;

C)         Nach Abschluss des Vertrages werden ProFa Clean Umstände bekannt, die Anlass zu der Annahme geben, dass der Kunde seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht nachkommen wird.

10.3    Sollte ProFa Clean aufgrund höherer Gewalt an der Vertragserfüllung gehindert sein, ist ProFa Clean berechtigt, die Vertragserfüllung ohne gerichtliche Intervention auszusetzen oder den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen, ohne dass eine Schadensersatzpflicht besteht. Höhere Gewalt im Sinne dieses Artikels kann vorliegen, wenn ein Umstand eintritt, der außerhalb der Kontrolle von ProFa Clean liegt und die Einhaltung der Vereinbarung dauerhaft oder vorübergehend verhindert, sowie, sofern nicht bereits enthalten, im Falle von Krieg, Kriegsgefahr, Bürgerkrieg, Aufruhr, Streik und der Entstehung einer anderen Störung im Geschäftsbetrieb von ProFa Clean oder seinen Lieferanten. Höhere Gewalt kann auch eintreten, wenn ein Lieferant, von dem ProFa Clean im Zusammenhang mit der Ausführung des Vertrags mit dem Kunden Produkte kauft, vorübergehend oder dauerhaft nicht in der Lage ist, Produkte zu liefern.

 

11       Haftung

11.1     Die Haftung von ProFa Clean im Rahmen des Vertrags aufgrund eines zurechenbaren Versäumnisses bei der Vertragserfüllung oder aus anderen Gründen ist auf die Entschädigung für direkte Schäden und maximal auf die Höhe des für den Vertrag festgelegten Rechnungsbetrags oder des Betrags beschränkt, auf den die von ProFa Clean abgeschlossene Haftpflichtversicherung Anspruch gewährt, einschließlich eines etwaigen Selbstbehalts, den ProFa Clean im Zusammenhang mit dieser Versicherung trägt.

11.2     Außer bei Vorsatz oder vorsätzlicher Fahrlässigkeit von ProFa Clean ist ProFa Clean nur zum Ersatz des unmittelbaren Sachschadens des Kunden verpflichtet. Dies umfasst in keinem Fall: Folgeschäden, Geschäftsschäden, andere indirekte Schäden und Schäden, die aus der Haftung Dritter, Produktionsausfall, Umsatz- oder Gewinnverlust oder Wertminderung oder Verlust von Produkten resultieren.

11.3     Der Kunde ist verpflichtet, ProFa Clean von allen Schadensersatzansprüchen Dritter, die der Kunde eingeschaltet hat, gegenüber ProFa Clean im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung sowie für Ansprüche im Zusammenhang mit der Nutzung der von ProFa Clean gelieferten Produkte durch den Kunden freizustellen und schadlos zu halten, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens ProFa Clean vor.

11.4     ProFa Clean haftet nicht für Schäden jeglicher Art, die auf eine falsche oder unsachgemäße Verwendung der Produkte oder auf eine Verwendung der Produkte entgegen der Gebrauchsanweisung zurückzuführen sind. Die Gebrauchsanweisung bezieht sich auf die Gebrauchsanweisung, die auf dem Produkt angegeben ist, sowie auf die Gebrauchsanweisung, die auf profaclean.nl abgebildet ist.

11.5     ProFa Clean haftet nicht für Personen- oder Sachschäden oder Schäden an Dritten, die durch die Verwendung der Produkte entstehen. Die Nutzung der Produkte erfolgt ausschließlich auf Risiko des Kunden. Der Kunde ist jederzeit dafür verantwortlich, dass er und/oder Dritte sorgfältig mit den Produkten umgehen.

11.6    ProFa Clean garantiert lediglich, dass die Produkte den in den Niederlanden geltenden gesetzlichen Anforderungen und Vorschriften entsprechen. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Einhaltung der im Bestimmungsland geltenden örtlichen Gesetze, Sicherheitsvorschriften und technischen Anforderungen. ProFa Clean haftet nicht für Schäden oder Bußgelder, die sich aus der Tatsache ergeben, dass die Produkte nicht den spezifischen Vorschriften des Landes des Kunden entsprechen.

 

12       Geistige Eigentumsrechte

12.1     Sämtliche dem Kunden zur Verfügung gestellten Unterlagen, Broschüren, Bilder, Zeichnungen, Angebote, Entwürfe, Produktionsabläufe und dergleichen sowie zugrunde liegende Informationen bleiben Eigentum von ProFa Clean. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese für einen anderen Zweck als den Zweck zu verwenden, für den sie ihm überlassen wurden.

12.2     Alle Zeichen, Logos, Etiketten, Verpackungen und dergleichen, unabhängig davon, ob sie durch geistige oder gewerbliche Eigentumsrechte geschützt sind oder nicht, die sich in oder auf den von ProFa Clean dem Kunden zur Verfügung gestellten Dokumenten oder auf der Website von ProFa Clean befinden, dürfen vom Kunden ohne Zustimmung von ProFa Clean nicht verändert, aus den Dokumenten entfernt oder entfernt, nachgeahmt oder für andere Zwecke verwendet werden.

 

13       Beschwerdepolitik

13.1     Beschwerden bezüglich der Vertragserfüllung müssen schriftlich innerhalb einer angemessenen Frist bei ProFa Clean eingereicht werden, nachdem der Kunde die Gründe, die zu der Beschwerde geführt haben, vollständig und klar dargelegt hat.

13.2     Bei ProFa Clean eingereichte Beschwerden werden innerhalb von 14 Tagen nach Eingang beantwortet. Wenn eine Beschwerde eine längere Bearbeitungszeit erfordert, erfolgt innerhalb von 14 Tagen eine Antwort mit einer Empfangsbestätigung und einem Hinweis darauf, wann der Kunde mit einer ausführlicheren Antwort rechnen kann.

13.3     Kann die Beschwerde im Rahmen eines Fernabsatzvertrags nicht einvernehmlich gelöst werden, kann der Verbraucher die Streitigkeit über die ODR-Plattform (ec.europa.eu/consumers/odr/) dem Streitbeilegungsausschuss vorlegen.

 

14       Übertragung von Rechten und Pflichten

14.1     Dem Kunden ist es ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung von ProFa Clean nicht gestattet, Rechte und/oder Pflichten aus einem Vertrag mit ProFa Clean an Dritte zu übertragen oder zu verpfänden.

 

15       Zuständiges Gericht, anwendbares Recht und Restbestimmung

15.1     Die Parteien legen alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit einer Vereinbarung zwischen ProFa Clean und dem Kunden, ungeachtet der gesetzlichen Regelungen zur relativen Zuständigkeit des Zivilgerichts, dem zuständigen Richter des Bezirksgerichts Nordholland vor.

15.2     Wenn zwischen ProFa Clean und dem Verbraucher ein Fernabsatzvertrag abgeschlossen wurde, werden alle Streitigkeiten dem zuständigen Zivilgericht gemäß dem Gesetz vorgelegt.

15.3 Für alle Vereinbarungen zwischen ProFa Clean und dem Kunden gilt ausschließlich niederländisches Recht. Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufrechts wird ausdrücklich ausgeschlossen. Ist der Kunde ein Verbraucher mit Wohnsitz außerhalb der Niederlande, berührt diese Rechtswahl nicht den Schutz, den der Verbraucher nach den zwingenden Bestimmungen des Landes genießt, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

15.4     Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder nichtig sein, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. In diesem Fall werden die Parteien die ungültige oder ungültige Bestimmung durch eine gültige Bestimmung ersetzen, die im Wesentlichen dieselbe Bedeutung hat wie die Bestimmung, in der sie ersetzt wird.

15.5     Im Falle eines Konflikts zwischen der Bedeutung einer Bestimmung in der niederländischen Sprachversion dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der englischsprachigen Version dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat die Bedeutung dieser Bestimmung in der niederländischen Sprachversion dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen Vorrang.

 

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